Arbeitsrecht – Teilzeit ist populär

Die Teilzeit ist populär, denn eine Vollzeitstelle passt für viele heutzutage nicht mehr in die persönliche Lebensplanung. Für andere ist eine Vollzeitarbeit aber auch aus gesundheitlichen oder familiären Gründen einfach nicht mehr möglich. Hierbei sehen sich neben Müttern auch vermehrt Väter damit konfrontiert, sich nicht mehr zwischen der eigenen Familie und der Arbeit entscheiden zu müssen. Eine mögliche Lösung stellt hierbei eine Teilzeit dar. Eine Teilzeitbeschäftigung liegt dann vor, wenn die Wochenarbeitszeit kürzer ist, als die einer Vollzeitbeschäftigung. Liegt die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft bei 40 Stunden, so zählt bereits eine Beschäftigung im Umfang von 39 Stunden laut dem Arbeitsrecht als Teilzeit. Wie viele Stunden eine Teilzeitbeschäftigung konkret umfasst, kann pauschal nicht gesagt werden. Dies ist vom jeweiligen Arbeitsverhältnis sowie dem Umfang der Vollzeitbeschäftigung abhängig, das je nach Unternehmen bei 40, 38 oder 35 Wochenstunden liegen kann. 

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilt, den Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung durchzusetzen.

Arbeitsrecht - Gibt es einen Anspruch auf Teilzeit?

Grundsätzlich hat nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz jeder Arbeitnehmer, der bereits für mindestens sechs Monate in einem Unternehmen gearbeitet hat, einen Anspruch auf eine Teilzeit. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Unternehmen über mehr als 15 Arbeitnehmer verfügt. Außerdem muss der Arbeitnehmer seinen Entschluss über die Arbeitszeitreduzierung dem Arbeitgeber mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitbeschäftigung schriftlich mitteilen. Zudem muss der Arbeitnehmer angeben, wie er seine reduzierte Arbeitszeit verteilen möchte. Neben einer Reduktion der täglichen Arbeitszeit kommt hierbei auch eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitstage infrage. Nach dem Antrag auf Teilzeit sieht sich der Arbeitgeber in der Pflicht, seine Entscheidung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitreduzierung dem Arbeitnehmer mitzuteilen. Erhält der Mitarbeiter bis dahin keine Rückmeldung vom Arbeitgeber, so gilt der Wunsch des Mitarbeiters automatisch als bewilligt. Grundsätzlich haben es Arbeitgeber dabei nicht leicht, eine Arbeitszeitreduzierung abzulehnen. Denn nach dem Arbeitsrecht ist eine Ablehnung einer beantragten Teilzeitbeschäftigung nur aus dringenden betrieblichen Gründen möglich.

Teilzeit-Arbeitsrecht in Lübeck

Wir von der Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Pietschmann haben uns auf das vielseitige Rechtsgebiet des Arbeitsrechts spezialisiert. Gerne helfen wir Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern in allen Fragen und Angelegenheiten rund um eine Teilzeitbeschäftigung weiter. Aber auch in weiteren arbeitsrechtlichen Themen stehen wir Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern mit Rat und Tat zur Seite. Wir kümmern uns zudem um Kündigungen und führen Kündigungsschutzklagen durch. Auch die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen zählt zu unserem Leistungsangebot dazu. Gerne befassen wir uns darüber hinaus auch mit Angelegenheiten rund um Befristungen sowie Entgeltansprüche und übernehmen die gerichtliche sowie die außergerichtliche Vertretung von arbeitsrechtlichen Anliegen.