Zur Krankschreibung war es bis 2023 nötig, sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aushändigen lassen und diese an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Zum 1. Januar 2023 hat dies für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ein Ende. Aber was genau bedeutet das Ende des gelben Scheins? In unserem Artikel finden Sie alle Informationen, die Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zum Thema Krankschreibung 2023 benötigen.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Krankschreibung im Jahr 2023 soll so einfach wie möglich sein. Dies ist zumindest das Ziel, welches sich hinter der Einführung der eAU verbirgt.
Das System ist tatsächlich sehr einfach. Der behandelnde Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese liegt in drei Varianten vor und richtet sich an
- die Krankenkasse,
- den Arbeitgeber,
- sowie den Arbeitnehmer.
Die klassische AU erhält jeder Arbeitnehmer selbst. Dabei ist auch bei einer Krankmeldung im Jahr 2023 die Papierform möglich. Die weiteren beiden Ausfertigungen werden an die zuständige gesetzliche Krankenkasse weitergeleitet.
Die Krankenkassen haben die Pflicht, die eAU an den jeweiligen Arbeitgeber weiterzuleiten. Dies geschieht allerdings nur auf Anfrage und nicht automatisch.
Im besten Fall funktioniert der Ablauf reibungslos und Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber lediglich am Tag Ihrer Erkrankung mitteilen, bis wann sie erkrankt sind.
Änderungen der Krankschreibung 2023 für Arbeitnehmer: Welche Neuerungen gelten?
Wenn Sie erkrankt sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren. Daran ändert sich durch die Neuerung der Krankschreibung 2023 erst einmal nichts.
Um die Arbeitsunfähigkeit feststellen zu lassen, ist ein Arztbesuch erforderlich. Dies ist gemäß § 5 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) ab dem 4. Tag der Erkrankung erforderlich.
Lassen Sie sich selbst eine AU ausstellen, ist Ihre Aufgabe erledigt. Sie müssen Ihren Arbeitgeber lediglich über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzen. Die Vorlage der AU entfällt.
Achtung: Arbeitgeber können bei einer Krankschreibung verlangen, dass die AU bereits früher vorgelegt werden muss. Zum Teil ergeben sich entsprechende Regelungen bereits aus dem Arbeitsvertrag. Auch konkrete Weisungen können im Arbeitsrecht dazu genutzt werden, die Krankmeldung bereits früher ärztlich bescheinigen zu lassen.
Krankschreibung 2023: Was müssen Arbeitgeber wissen und beachten?
Jeder Arbeitgeber ist bei einer Krankschreibung 2023 darauf angewiesen, die gesetzliche Krankenkasse zu kontaktieren, um eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.
Als Arbeitgeber können Sie diese erst nach Ablauf der Frist zur Vorlage anfordern. Üblicherweise ist dies der vierte Tag (ab 0 Uhr) der Krankschreibung.
Die Krankenversicherung meldet folgende Angaben:
- den Namen des Beschäftigten
- den Beginn sowie das Ende der Arbeitsunfähigkeit
- den Zeitpunkt der Feststellung durch den Arzt
- die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
- Angaben zu Unfällen (beispielsweise im Falle eines Arbeitsunfalls)
Als Arbeitgeber erhalten Sie jedoch keine Angaben zur Erkrankung selbst. Es lassen sich auch keine Rückschlüsse zur allgemeinen Gesundheit ablesen, da der Arzt selbst nicht benannt wird.
Tipp: Minijobber nehmen im Arbeitsrecht eine Sonderstellung ein. Dennoch gelten auch hier die neuen Regeln. Lassen Sie sich als Arbeitgeber daher vorab die Krankenkasse Ihrer Minijobber mitteilen, wenn Sie bislang nur indirekten Krankenkassen-Kontakt über die Minijob-Zentrale hatten.
Bei Fragen und Schwierigkeiten steht Ihnen Ihr Anwalt für Arbeitsrecht jederzeit zur Seite.
Welche Ausnahmen gibt es bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2023?
Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt lediglich für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer. Arbeitgeber erhalten keine eAU, wenn
- der Arbeitnehmer privat versichert ist,
- eine AU-Bescheinigung aus dem Ausland erfolgt,
- ein Kind erkrankt ist und Krankentagegeld beantragt wird,
- es sich um einen Minijob im privaten Haushalt handelt.