Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lübeck informiert

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ist auf allen Gebieten des Arbeitsrechts tätig, was vor allem dazu dient, unselbstständigen Arbeitern den Rücken zu stärken. Man unterscheidet zwischen dem Individualarbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht. Letzteres beschäftigt sich mit der rechtlichen Beziehung zwischen Arbeitnehmervertretern und dem Arbeitgeber, während es im Individualrecht um die rechtlichen Beziehungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geht.

Der Schutzgedanke für die Beschäftigten gilt insbesondere für drei Aspekte: 

  1. Schutz für gesundheitliche Beeinträchtigungen (beispielsweise durch das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsplatzschutzgesetz, das Bundesurlaubsgesetz und auch durch das Arbeitssicherheitsgesetz)
  2. Schutz vor Ungleichbehandlung (beispielsweise durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
  3. Schutz vor unvorhergesehenem Arbeitsplatzverlust - insbesondere durch die Regelungen des besonderen und allgemeinen Kündigungsschutzes.

Es existiert in Deutschland allerdings keine einheitliche Regelung in Form eines Arbeitsvertrags Gesetzbuches, wie es im Zivilrecht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beispielsweise der Fall ist. Das Arbeitsrecht in Deutschland ist gekennzeichnet durch eine große Vielzahl von einzelnen Gesetzen und Regelungen.

Ein Anwalt für Arbeitsrecht vertritt Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht informiert – der Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag enthält alle Arbeitsbedingungen, auf die sich das Arbeitsverhältnis stützt. Dafür muss ein Arbeitsvertrag geschlossen werden, der die Rechtsgrundlage der Beschäftigung bzw. Tätigkeit bestimmt. 

Die Überprüfung eines Arbeitsvertrages übernimmt auch gerne ein Fachanwalt für Arbeitsrecht vor. 

Im Nachweisgesetz (NachwG) ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Pflicht hat, spätestens nach vier Wochen (nachdem der Arbeitnehmer mit seiner Arbeit begonnen hat) einen Vertrag mit den entsprechenden Bedingungen schriftlich dem Arbeitnehmer offen zu legen.

Der Vertrag muss dabei folgende Punkte laut § 2 NachwG beinhalten:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Beginns des Beschäftigungsverhältnisses
  • bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist die Dauer zu definieren
  • den Arbeitsort 
  • Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
  • Höhe des Lohns oder Gehalts einschließlich Zuschläge, Zulagen etc.
  • die Arbeitszeit
  • Dauer des Jahresurlaubs
  • Kündigungsfrist

Arbeitsverträge können mündlich als auch schriftlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen werden.

Bücherregal mit Büchern zum Thema Arbeitsrecht - Bibliothek eines Rechtsanwalts

Arbeitsrecht - die Vorschriften zum Urlaub

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann auch weiterhelfen, wenn der jährliche Mindesturlaub nicht gewährt wird. In diesem Fall regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) für den Arbeitnehmer eine Befreiung der Arbeitspflichten – zum Zweck der Erholung, wobei das Gehalt bzw. der Lohn weiterhin gezahlt werden muss.

Hat der Arbeitnehmer eine sechs Tage-Arbeitswoche, muss der jährliche Mindesturlaub von 24 Tagen gewährt werden, bei wöchentlich fünf Arbeitstagen beträgt der Urlaubsanspruch 20 Tage.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht Lübeck – Kanzlei Pietschmann

Wir beschäftigen uns in unserer Kanzlei in Lübeck schwerpunktmäßig mit dem Arbeitsrecht sowie dem Erbrecht und bieten Ihnen unter anderem folgende Leistungen:

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Aufhebungsvertrag
  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Abfindung
  • Arbeitszeugnis

Bei vertraglichen Regelungen

  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Teilzeitarbeit
  • Ausbildung
  • Probezeit

Bei Streitfällen

  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Versetzung
  • Wettbewerbsverbot 

Was man im Fall einer Kündigung durch den Arbeitgeber wissen sollte

Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist immer Eile geboten. In der Regel muss innerhalb der kommenden drei Wochen nach Erhalt eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.

Wird gegen die Kündigung nicht innerhalb dieser Zeit Einspruch bzw. Klage erhoben, kann das bedeuten, dass das Arbeitsverhältnis zu dem Zeitpunkt endet, der in der Kündigung angegeben ist. 

  • Daher sollte man zeitnah einen Anwalt konsultieren, um sich von ihm über die konkrete Rechtslage aufklären und beraten zu lassen. 

In einem persönlichen Beratungsgespräch kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht gemeinsam mit Ihnen Lösungs- und Handlungsmöglichkeiten besprechen und erklären, wie sich diese jeweils auswirken.